Das Recht auf freie Rede
Begriffe wie "Meinungsfreiheit" und "Zensur" hast du sicher schon einmal gehört. In Deutschland ist die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt, das besagt: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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